Verzicht auf Probezeit bedeutet nicht sofortigen Kündigungsschutz
Verhandelt man einen Verzicht auf eine Probezeit, kann das Arbeitsverhältnis dennoch innerhalb der ersten sechs Monate ohne Angabe von Gründen wirksam gekündigt werden. In einem vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall wurde für den Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag geregelt, dass keine Probezeit vereinbart ist. Das Gericht musste sich unter anderem mit der Frage beschäftigen, ob der Arbeitgeber […] Weiterlesen
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